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· aktualisiert · Luisa Schröder · KI-Strategie  · 5 Minuten Lesezeit

KI-Richtlinie für Schulen: 6 Bausteine und Muster-Gliederung

Wie Schulleitungen eine schulinterne KI-Richtlinie entwickeln: sechs Bausteine von Datenschutz bis Fortbildung, dazu eine Muster-Gliederung mit Formulierungen.

Schulleitung bespricht KI-Richtlinie am Konferenztisch mit Lehrkräften

Ein Kollege nutzt ChatGPT für Klausur-Korrekturen, eine andere generiert damit Arbeitsblätter, und niemand weiß so recht, ob das eigentlich erlaubt ist. Wenn Ihnen dieses Szenario bekannt vorkommt, wird es Zeit für eine schulinterne KI-Richtlinie. Denn ohne klare Regeln entstehen Unsicherheiten, Datenschutz-Risiken und ein Flickenteppich unterschiedlicher Praktiken.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Bundeslandes und Ihres Schulträgers. Stand: September 2026.

Warum Ihre Schule jetzt eine KI-Richtlinie braucht

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Handlungsempfehlung „Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen” vom 10.10.2024 die Richtung beschrieben: ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI in Schule und Unterricht. Gleichzeitig stellt die DSGVO strenge Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine KI-Richtlinie schafft den Rahmen, der beides verbindet: Innovation ermöglichen und Risiken minimieren.

Ohne Richtlinie riskieren Sie:

  • Datenschutzverstöße durch unkontrollierten Einsatz von KI-Tools
  • Verunsicherung im Kollegium, weil niemand klare Orientierung hat
  • Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern, je nachdem ob die Lehrkraft KI einsetzt oder nicht
  • Prüfungsrechtliche Probleme, wenn KI-generierte Inhalte nicht klar geregelt sind

Die 6 Bausteine einer schulischen KI-Richtlinie

1. Geltungsbereich und Zielsetzung

Definieren Sie klar, für wen die Richtlinie gilt (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Verwaltung) und was sie bezweckt. Ein guter Leitsatz: „Wir nutzen KI als Werkzeug zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen, nicht als Ersatz für eigenständiges Denken.”

2. Zugelassene Tools und Zugangswege

Listen Sie konkret auf, welche KI-Tools an Ihrer Schule genutzt werden dürfen. Dabei gilt die Ampel-Logik:

  • 🟢 Grün: KI-Angebote der Länder, etwa AIS.chat (ehemals telli), in Bayern die KI-Funktionen der ByCS, sowie Tools, für die der Schulträger einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen hat
  • 🟡 Gelb: Kommerzielle Tools wie ChatGPT mit Einschränkungen (keine personenbezogenen Daten, keine Schüler-Accounts)
  • 🔴 Rot: Tools ohne Datenschutzerklärung, ohne AVV bei schulischer Nutzung oder mit unklaren Nutzungsbedingungen

Ob Sie zusätzlich nur Tools mit Datenverarbeitung in der EU zulassen, kann Ihre Schule gemeinsam mit dem Schulträger entscheiden. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum EU-Serverstandort gibt es nicht: Übermittlungen in die USA können etwa über das EU-US Data Privacy Framework abgesichert sein, das das Gericht der EU am 03.09.2025 bestätigt hat (Rechtssache T-553/23, Latombe). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ist anhängig.

Einen vertieften Überblick zur datenschutzrechtlichen Einordnung finden Sie in unserem Leitfaden KI und Datenschutz an Schulen.

3. Datenschutz und DSGVO-Konformität

Dieser Baustein ist der Kern der Richtlinie. Folgende Punkte sollten geregelt sein:

  • Verbot der Eingabe personenbezogener Daten: Keine Namen, Noten, Adressen oder Fotos von Schülerinnen und Schülern in KI-Tools eingeben.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Schule, zum Beispiel über Nutzerkonten von Lehrkräften oder Lernenden, braucht es einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Bei AIS.chat schließt die Schulleitung diesen Vertrag bei der Registrierung der Schule ab.
  • Einwilligungserklärungen: Ob eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der Lernenden nötig ist, hängt vom Landesrecht und vom jeweiligen Tool ab. Klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wichtig: Eine Einwilligung muss freiwillig sein (Art. 7 DSGVO). Wer nicht einwilligt, braucht eine gleichwertige Alternative ohne Nachteile.
  • Löschkonzept: Regeln Sie, wie und wann generierte Daten gelöscht werden.

4. Regeln für den Unterrichtseinsatz

Hier wird es pädagogisch konkret:

  • KI-Ergebnisse müssen von Schülerinnen und Schülern immer kritisch geprüft werden.
  • Die Nutzung von KI bei Prüfungen und Leistungsnachweisen muss ausdrücklich geregelt sein (erlaubt/verboten/teilweise erlaubt).
  • KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.
  • Lehrkräfte begleiten den KI-Einsatz aktiv. Die KI ersetzt nicht die Lehrkraft.

Wie die Bewertung rechtlich einzuordnen ist, erklärt unser Beitrag Klausuren korrigieren mit KI.

5. Fortbildung und Kompetenzaufbau

Eine Richtlinie ohne Qualifizierung bleibt Papier. Dazu kommt ein rechtlicher Rahmen: Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Einrichtungen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Regel gilt seit Februar 2025 und wurde im Juli 2026 durch die Omnibus-Verordnung angepasst, aber nicht abgeschafft. Planen Sie deshalb:

  • Eine Einführungsveranstaltung für das gesamte Kollegium
  • Regelmäßige Praxis-Workshops zu konkreten KI-Tools und Methoden
  • Peer-Learning-Formate, in denen erfahrene Kolleginnen und Kollegen ihr Wissen teilen

In unseren Fortbildungen für Schulen arbeiten wir mit drei Gruppen, damit jede Lehrkraft dort abgeholt wird, wo sie steht: KI-Neuentdecker, KI-Explorer und KI-Innovatoren. So passt der Kompetenzaufbau zu einem Kollegium mit sehr unterschiedlichen Vorerfahrungen.

6. Evaluation und Weiterentwicklung

KI-Technologien entwickeln sich schnell. Ihre Richtlinie sollte daher:

  • Mindestens jährlich überprüft werden
  • Ein Feedback-System für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler enthalten
  • Einen Verantwortlichen benennen (z. B. KI-Beauftragte oder Digitalteam)

Muster-Gliederung mit Formulierungen

Die Formulierungen sind Vorschläge zum Anpassen. Stimmen Sie sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und Ihrem Schulträger ab.

AbschnittInhaltBeispielformulierung
1. PräambelVision und Zielsetzung der Schule zum KI-Einsatz„Wir nutzen KI als Werkzeug für Lehren und Lernen, nicht als Ersatz für eigenständiges Denken.“
2. GeltungsbereichWer ist betroffen? Lehrkräfte, SuS, Verwaltung„Diese Richtlinie gilt für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Verwaltung bei schulischer Nutzung von KI.“
3. Zugelassene ToolsAmpel-System (Grün/Gelb/Rot) mit konkreten Tools„Mit Schülerinnen und Schülern nutzen wir ausschließlich AIS.chat. Die aktuelle Liste führt die KI-Beauftragte.“
4. DatenschutzDSGVO-Regeln, AVV, Einwilligungen, Löschkonzept„In KI-Werkzeuge werden keine Namen, Noten oder Fotos von Schülerinnen und Schülern eingegeben.“
5. UnterrichtseinsatzDidaktische Leitlinien, Prüfungsregeln, Kennzeichnung„Bei jeder Aufgabe legt die Lehrkraft fest, ob KI erlaubt ist. Genutzte KI wird am Ende der Arbeit angegeben.“
6. FortbildungQualifizierungsplan für das Kollegium„Alle Lehrkräfte nehmen im ersten Schuljahr nach Inkrafttreten an einer KI-Grundfortbildung teil.“
7. EvaluationJährliche Überprüfung, Feedback, Verantwortlichkeiten„Die Steuergruppe überprüft die Richtlinie jährlich zum Schuljahresende und legt Änderungen der Lehrerkonferenz vor.“

Wie die Richtlinie in eine Gesamtstrategie passt, zeigt unser Beitrag zum KI-Konzept für Schulen in 5 Schritten.

Der nächste Schritt

Sie haben jetzt die Bausteine. Damit die Richtlinie im Alltag trägt, muss das Kollegium mitziehen, und genau dabei unterstützen wir Sie. Mit educaite haben sich bereits mehr als 6.500 Lehrkräfte an über 100 Schulen zu KI fortgebildet. In unseren schulinternen Fortbildungen legt Ihr Kollegium die Grundlagen und klärt die wichtigsten Fragen für Ihre Richtlinie gemeinsam.

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Autorin / Autor

Luisa Schröder

Pädagogische Leitung bei educaite. Von 2020 bis 2025 Lehrkraft in der Sekundarstufe in NRW; Studium an der Universität zu Köln (Lehramt B.A., Master Bildungswissenschaften).

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