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· aktualisiert · Luisa Schröder · KI im Unterricht  · 5 Minuten Lesezeit

KI und Datenschutz in der Schule: DSGVO-Leitfaden 2026

Welche KI-Tools Lehrkräfte datenschutzbewusst nutzen können: Ampel-Checkliste, DSGVO-Grundregeln und Hinweise auf die KI-Angebote der Länder.

Checkliste für sichere KI-Nutzung in der Schule

“Darf ich das überhaupt?” Das ist die häufigste Frage, die mir Lehrkräfte stellen, wenn es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht geht. Die Sorge, in eine “Rechtsfalle” zu tappen, ist groß. Datenschutz und DSGVO wirken auf viele wie ein Verbot.

Doch ich kann dich beruhigen: Datenschutz und sinnvoller KI-Einsatz schließen sich nicht aus. Wenn du die Leitplanken kennst, kannst du KI im Alltag mit gutem Gewissen nutzen. Dieser Artikel hilft dir, die Grauzone zu verlassen und KI im Unterricht datenschutzbewusst einzusetzen. Die Kultusministerkonferenz spricht in ihrer Handlungsempfehlung zum Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen vom 10.10.2024 von einem „kritisch-konstruktiven Umgang”. Genau darum geht es hier.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Bundeslandes und deines Schulträgers. Stand: September 2026.

Die Grundregel: keine personenbezogenen Daten

Der wichtigste Grundsatz beim Datenschutz ist einfach und gilt ohne Ausnahme: Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern haben in öffentlichen KIs nichts zu suchen.

Das bedeutet konkret:

  • Niemals Namen von Schülern in Prompts eingeben (z.B. “Schreibe ein Feedback für Max Mustermann”).
  • Keine Texte hochladen, die Rückschlüsse auf die Identität zulassen (z.B. ein Aufsatz, in dem der Schüler seinen Wohnort oder Hobbys nennt).

Die Lösung: Anonymisierung und Pseudonymisierung. Verwende Platzhalter wie “Schüler A” oder anonymisiere die Texte vor der Eingabe. Damit vermeidest du das größte Datenschutzrisiko. Achte dabei auch auf indirekte Hinweise: Wohnort, Hobbys, Krankheiten oder besondere Ereignisse können eine Person ebenfalls erkennbar machen.

Laptop mit geöffnetem KI-Chat auf einem Schreibtisch mit Schulbüchern und Notizen

Privat vs. Dienstlich: Das Account-Dilemma

Viele Lehrkräfte nutzen aktuell noch ihre privaten Accounts für ChatGPT & Co. Das ist verständlich, aber rechtlich wackelig.

  • Der private Account: Hier gelten die Nutzungsbedingungen des Anbieters für Privatnutzer. Die Daten werden oft außerhalb der EU verarbeitet. Bei ChatGPT-Konten in der kostenlosen Version und bei Plus ist das Training mit deinen Eingaben standardmäßig eingeschaltet; du kannst es unter Einstellungen > Datenkontrollen abschalten. Ob und wofür du einen privaten Account dienstlich nutzen darfst, regeln dein Bundesland und dein Schulträger. Frag im Zweifel bei der Schulleitung oder beim Datenschutzbeauftragten nach. Mit Schülerinnen und Schülern im Klassenzimmer ist ein privater Account problematisch.

  • Der Landes- oder Schulzugang: Die meisten Bundesländer stellen inzwischen offizielle KI-Zugänge bereit. Das bekannteste Beispiel ist AIS.chat, der ländergemeinsame KI-Chatbot für Schulen (ehemals telli; im Mai 2026 umbenannt, die Funktionen sind gleich geblieben). Er ist unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen im Einsatz. Die Schulleitung registriert die Schule und schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag ab, Lehrkräfte können Lernende pseudonym freischalten.

    In NRW steht AIS.chat öffentlichen Schulen und Ersatzschulen seit dem 05.12.2025 zur Verfügung. Vor der ersten Nutzung absolvieren Lehrkräfte einen verpflichtenden Selbstlernkurs zur KI-Verordnung und zu KI im Schulkontext (Zugang in NRW). Die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW begrüßt das Projekt ausdrücklich und nennt unter anderem pseudonymisierte Accounts, Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU und den Verzicht auf weiteres Training mit den Eingaben.

Mein Tipp: Kläre in der Fachkonferenz oder mit der Schulleitung, ob eure Schule schon für den Landeszugang registriert ist, und dränge andernfalls auf eine offizielle Lösung. Das schafft Klarheit für alle. Und weil diese Frage nie eine einzelne Lehrkraft betrifft, sondern die ganze Schule: In einer schulinternen Lehrerfortbildung klärt ihr Accounts, Zugänge und Handlungsregeln gemeinsam, statt dass jede und jeder für sich eine eigene Auslegung entwickelt.

Die Ampel-Checkliste: Darf ich das?

Um dir im hektischen Schulalltag Sicherheit zu geben, habe ich diese kleine „Ampel“ erstellt:

🔴 ROT (Auf keinen Fall)

  • Schülernamen oder Adressen in ChatGPT eingeben.
  • Schülerinnen und Schüler eigene Accounts bei kommerziellen Anbietern anlegen lassen. Bei ChatGPT ist die Nutzung laut Nutzungsbedingungen von OpenAI unter 13 Jahren nicht erlaubt, unter 18 Jahren nur mit Erlaubnis der Eltern. Nutzt stattdessen den Schulzugang, zum Beispiel AIS.chat.
  • Sensible Daten (Notenlisten, Fördergutachten) in eine öffentliche KI kopieren.

🟡 GELB (Mit Vorsicht / Anonymisiert)

  • Feedback zu Schüleraufsätzen einholen? JA, ABER nur mit sorgfältig anonymisierten Auszügen, am besten über den Landeszugang. Die Bewertung und die Note gibst du selbst; auch die KMK-Handlungsempfehlung sieht die Verantwortung für die Leistungsbewertung bei der Lehrkraft.
  • KI im Unterricht nutzen? JA, über den Schulzugang mit pseudonymer Freischaltung (z. B. AIS.chat) oder als Demonstration am Beamer über einen dienstlich erlaubten Zugang.

🟢 GRÜN (Jederzeit möglich)

  • Ideenfindung für den Unterricht (Stundenplanung, Materialerstellung).
  • Erstellen von Arbeitsblättern, Quizfragen oder Lückentexten (ohne Schülerbezug).
  • Rollenspiele mit der KI zur Übung (z.B. “Simuliere ein Bewerbungsgespräch”).

Laptop mit geöffnetem ChatGPT während einer KI-Fortbildung von educaite

Kurz-Exkurs: Urheberrecht im Unterricht

Wem gehört eigentlich der Text, den die KI ausgibt? Nach deutschem Recht schützt das Urheberrecht nur „persönliche geistige Schöpfungen” (§ 2 Abs. 2 UrhG). Rein maschinell erzeugte Inhalte sind deshalb in der Regel nicht selbst urheberrechtlich geschützt.

Das heißt aber nicht, dass jede KI-Ausgabe unbedenklich ist. Eine KI kann Teile geschützter Werke wiedergeben. Das Landgericht München I hat am 11.11.2025 entschieden, dass die Memorierung und Ausgabe von Liedtexten durch ChatGPT Urheberrechte verletzt (GEMA gegen OpenAI, Az. 42 O 14139/24, Pressemitteilung). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutet für dich:

  • Prüfe KI-Ausgaben, bevor du sie auf Arbeitsblätter übernimmst. Das gilt besonders, wenn sie nach bekannten Texten, Liedern, Figuren oder Bildern klingen oder aussehen.
  • Lass dir keine geschützten Werke „nachbauen” (zum Beispiel ganze Liedtexte oder Buchpassagen).
  • Sei transparent. Es gehört zur Medienkompetenz, die Entstehung offenzulegen (z.B. “Erstellt mit Unterstützung von ChatGPT”).

Fazit: Mut zur Sicherheit

Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein Qualitätsmerkmal guter Schule. Wer die Regeln kennt, hält Schülerdaten konsequent aus KI-Tools heraus und nutzt trotzdem alle Vorteile. Fang mit den „grünen“ Bereichen an und erweitere Schritt für Schritt.

KI an deiner Schule einführen, mit Datenschutz von Anfang an

Du willst KI an deiner Schule einführen und dabei den Datenschutz im Blick behalten? Wir unterstützen Schulleitungen und Kollegien dabei, eine tragfähige KI-Strategie zu entwickeln: als SchiLf zu KI für das gesamte Kollegium, mit Datenschutz als eigenem Baustein. Mehr als 6.500 Lehrkräfte an über 100 Schulen haben sich bereits mit educaite zu KI fortgebildet; auf dem Deutschen Schulleitungskongress 2024 hat unser Geschäftsführer Anton Lukow genau zu diesem Thema gesprochen: dem sicheren, DSGVO-konformen Einsatz von KI an Schulen. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch, und wir besprechen, was eure Schule braucht. Wie ihr klare Regeln festhaltet, zeigt unser Leitfaden zur KI-Richtlinie für die Schule.

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Autorin / Autor

Luisa Schröder

Pädagogische Leitung bei educaite. Von 2020 bis 2025 Lehrkraft in der Sekundarstufe in NRW; Studium an der Universität zu Köln (Lehramt B.A., Master Bildungswissenschaften).

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