· Luisa Schröder  · 4 Minuten Lesezeit

KI und Datenschutz in der Schule: Ein sicherer Leitfaden

Darf ich ChatGPT im Unterricht nutzen? Unser Leitfaden klärt auf: Ampel-Checkliste, Urheberrecht und Tipps für den DSGVO-konformen Einsatz von KI in der Schule.

Checkliste für sichere KI-Nutzung in der Schule

“Darf ich das überhaupt?” – Das ist die häufigste Frage, die mir Lehrkräfte stellen, wenn es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht geht. Die Sorge, in eine “Rechtsfalle” zu tappen, ist groß. Datenschutz und DSGVO wirken oft wie riesige Stoppschilder auf dem Weg in die digitale Zukunft.

Doch ich kann dich beruhigen: Rechtssicherheit und Innovation schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Wenn du die Leitplanken kennst, kannst du dich dazwischen völlig frei und sicher bewegen. Dieser Artikel soll dir helfen, die Grauzone zu verlassen und DSGVO konform zu unterrichten.

Grundregel Nr. 1: Keine personenbezogenen Daten!

Der wichtigste Grundsatz beim Thema KI Datenschutz in der Schule ist simpel, aber absolut nicht verhandelbar: Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern haben in öffentlichen KIs nichts zu suchen.

Das bedeutet konkret:

  • Niemals Namen von Schülern in Prompts eingeben (z.B. “Schreibe ein Feedback für Max Mustermann”).
  • Keine Texte hochladen, die Rückschlüsse auf die Identität zulassen (z.B. ein Aufsatz, in dem der Schüler seinen Wohnort oder Hobbys nennt).

Die Lösung: Anonymisierung und Pseudonymisierung. Verwende Platzhalter wie “Schüler A” oder anonymisiere die Texte vor der Eingabe. Wenn du das beachtest, hast du bereits 90% der Datenschutz-Probleme gelöst.

Lehrerin prüft Datenschutzrichtlinien am Laptop

Privat vs. Dienstlich: Das Account-Dilemma

Viele Lehrkräfte nutzen aktuell noch ihre privaten Accounts für ChatGPT & Co. Das ist verständlich, aber rechtlich wackelig.

  • Der private Account: Hier gelten die AGB des Anbieters für Privatnutzer. Die Datenverarbeitung findet oft in den USA statt, und die KI könnte theoretisch mit deinen Eingaben trainiert werden. Für die Unterrichtsvorbereitung zu Hause (ohne Schülerdaten!) ist das meist geduldet, aber im Klassenzimmer mit Schülern problematisch.
  • Die Schullizenz: Immer mehr Schulträger bieten offizielle Zugänge an. Diese basieren oft auf API-Schnittstellen, die datenschutzfreundlicher sind (kein Training mit deinen Daten, Serverstandort oft in der EU).

Mein Tipp: Dränge in der Fachkonferenz oder beim Schulträger auf eine offizielle Lösung. Das schafft Rechtssicherheit für alle.

Die Ampel-Checkliste: Darf ich das?

Um dir im hektischen Schulalltag Sicherheit zu geben, habe ich diese kleine “Ampel” für KI Richtlinien in der Schule erstellt:

🔴 ROT (Auf keinen Fall)

  • Schülernamen oder Adressen in ChatGPT eingeben.
  • Schüler unter 13 Jahren eigene Accounts bei Anbietern erstellen lassen (AGB-Verstoß!).
  • Sensible Daten (Notenlisten, Fördergutachten) in eine öffentliche KI kopieren.

🟡 GELB (Mit Vorsicht / Anonymisiert)

  • Schüleraufsätze korrigieren lassen? JA, ABER nur wenn alle Namen und persönlichen Details vorher entfernt wurden.
  • KI im Unterricht nutzen? JA, wenn die Schüler über den Lehrer-Account (am Beamer) arbeiten oder Zugänge ohne persönliche Anmeldung nutzen (z.B. spezielle Schul-KIs).

🟢 GRÜN (Jederzeit möglich)

  • Ideenfindung für den Unterricht (Stundenplanung, Materialerstellung).
  • Erstellen von Arbeitsblättern, Quizfragen oder Lückentexten (ohne Schülerbezug).
  • Rollenspiele mit der KI zur Übung (z.B. “Simuliere ein Bewerbungsgespräch”).

Sichere Nutzung von KI-Tools im Klassenzimmer

Kurz-Exkurs: Urheberrecht im Unterricht

Wem gehört eigentlich der Text, den die KI ausspuckt? Die gute Nachricht: Nach aktuellem Stand (in der EU und den USA) gibt es kein Urheberrecht auf reine KI-Erzeugnisse. Eine Maschine ist kein “Schöpfer” im rechtlichen Sinne.

Das bedeutet für dich:

  • Du darfst KI-Texte und -Bilder für deine Arbeitsblätter frei verwenden.
  • Du musst keine Lizenzgebühren zahlen.
  • Aber: Sei transparent. Es gehört zur Medienkompetenz, Quellen zu nennen (z.B. “Erstellt mit Unterstützung von ChatGPT”).

Fazit: Mut zur Sicherheit

Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein Qualitätsmerkmal guter Schule. Wer die Regeln kennt, kann ChatGPT und Schülerdaten sicher trennen und die Vorteile der KI voll ausschöpfen. Lass dich nicht entmutigen! Fang mit den “grünen” Bereichen an und taste dich vor.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Verordnungen können sich ändern und je nach Bundesland variieren.

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Über die Autorin

Luisa Schröder Pädagogische Leitung bei educaite

Als studierte Pädagogin (Lehramt/Bildungswissenschaften, Uni Köln) und ehemalige Lehrkraft in NRW kennt Luisa die Sorgen im Lehrerzimmer aus eigener Erfahrung. Heute hilft sie Schulen dabei, digitale Innovationen nicht als Belastung, sondern als Entlastung zu begreifen. Ihr Ziel: Lehrkräfte stärken, damit sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können – die Beziehung zu ihren Schülerinnen und Schülern.

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